Beachten Sie die geltenden Vorschriften gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Sie verlangen, dass Hebezeuge, Fördergeräte, Anschlagmittel und kraftbetriebene Tore einmal im Jahr durch befähigte Personen überprüft werden.
- Wir haben diese Spezialisten. Machen Sie von unserem Service Gebrauch!
- Unsere Fachleute kommen jährlich zu Ihnen, prüfen, reparieren und sorgen für einen zuverlässigen und arbeitssicheren Zustand nach den Unfallverhütungsvorschriften.